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Antrag: Bezahlbareres Wohnen durch Änderung der Gemeindesteuern

6. November 2018Aus dem RatPatrick

Der Ausschuss möge beschließen:

Zum 01.01.2019 werden die Steuersätze wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A: 400% (gleichbleibend)

Grundsteuer B: 575% (minus 20%-Punkte)

Gewerbesteuer: 505% (plus 10%-Punkte)

Begründung:

Wohnen wird in Deutschland und Lindlar immer teurer und die Unternehmensgewinne in Deutschland und Lindlar steigen stetig.

Mit steigenden Unternehmensgewinnen rechnet auch die Verwaltung. Lagen die Gewerbesteuereinnahmen in 2017 noch bei € 8,8 Mio. erwartet die Kämmerei in 2022 eine Einnahme von € 10,9 Mio. Das ist eine Steigerung von € 2,1 Mio. bzw. satten 24 Prozent.

Für den Zeitraum 2014 bis 2017 weist die Seite www.miet-check.de eine Steigerung der Mietpreise in Lindlar von ca. 27 Prozent aus.

Dem muss Lindlar entgegenwirken. Einerseits durch die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum durch die BGW, anderseits durch die Verringerung der Wohnnebenkosten. Zu diesen Wohnnebenkosten gehört auch die von der Gemeinde erhobene Grundsteuer B. Diese ist in den letzten 10 Jahren in Lindlar enorm erhöht worden und hat die Wohnpreise zusätzlich in die Höhe getrieben.

Dies müssen und können wir vor dem Hintergrund der steigenden Unternehmensgewinne korrigieren.

Den bestimmt reflexartig aufkommenden Argumenten, dass dann Firmen abwandern werden und Lindlar für neue Firmen nicht mehr attraktiv sei, möchten wir direkt wie folgt entgegnen:

Die Erhöhung der Gewerbesteuer beträgt lediglich 2 Prozent.

Es erscheint uns abwegig, dass eine Firma tatsächlich wegen einer um 2 Prozent erhöhten Gewerbesteuerlast Lindlar verlässt.

Wenn eine Firma tatsächlich wegen einer um 2 Prozent erhöhten Gewerbesteuerlast Lindlar nicht als ihren Standort möchte, ist sie die falsche Firma für Lindlar.

Die BWG Geschäftsführung berichtet uns ständig, dass Firmen sich vergrößern bzw. in Lindlar ansiedeln wollen, sodass wir uns auch nach einer so marginalen Steuererhöhung keine Sorge um den Wirtschaftsstandort Lindlar machen müssen.

Weitere Begründungen ggf. mündlich in der Sitzung.

Patrick
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