
Der Rat möge beschließen:
1. Die Gemeinde Lindlar behält den differenzierten Grundsteuer‑B‑Hebesatz bei.
2. Der Hebesatz für Wohnen wird auf das Niveau angehoben, das bei einem einheitlichen Hebesatz erforderlich wäre.
3. Die Mehreinnahmen aus dem höheren Nicht‑Wohn‑Hebesatz werden vollständig einer zweckgebundenen Rückstellung zugeführt, die das rechtliche Risiko einer möglichen Aufhebung der Differenzierung abbildet.
4. Das Haushaltssicherungskonzept wird entsprechend angepasst.
Begründung:
Die Gemeinde Lindlar steht vor der Aufgabe, die Grundsteuer B so weiterzuentwickeln, dass sie sowohl den örtlichen Gegebenheiten entspricht als auch rechtlich und finanziell belastbar bleibt. Lindlar weist einen hohen Anteil gewerblicher Flächen, überdurchschnittliche Umlagebelastungen, eine unterdurchschnittliche Steuerkraft und hohe Folgekosten der Infrastruktur auf. Diese Rahmenbedingungen sprechen weiterhin für eine differenzierte Betrachtung von Wohnen und Nicht‑Wohnen.
Gleichzeitig zeigt die aktuelle Rechtsprechung zur Grundsteuerreform, dass differenzierte Hebesätze zunehmend kritisch geprüft werden. Mehrere Entscheidungen haben deutlich gemacht, dass die Differenzierung durchaus angreifbar ist. Das Risiko, dass ein Gericht die Differenzierung aufhebt, ist damit real und nicht theoretisch. Ein Festhalten an der Differenzierung ohne Absicherung würde die Gemeinde im Fall einer gerichtlichen Entscheidung vor erhebliche Belastungen stellen.
Der Haushaltsplan 2026 basiert bereits auf einem einheitlichen Hebesatz. Die Anhebung des Wohn‑Hebesatzes erfolgt daher nicht aus politischen Gründen, sondern weil sie haushaltsrechtlich notwendig ist. Für die Bürger*innen bedeutet der Vorschlag keine zusätzliche Belastung: Wohnen zahlt nur das, was bei einem einheitlichen Hebesatz ohnehin fällig wäre. Die Differenzierung führt also nicht zu einer Mehrbelastung des Wohnens.
Die Differenz zwischen Wohn‑ und Nicht‑Wohn‑Hebesatz bildet das rechtliche Risiko ab. Durch die zweckgebundene Rückstellung werden mögliche Rückzahlungen vollständig abgesichert. Damit entsteht eine Situation, in der Lindlar in jedem Fall gewinnt: Sollte die Differenzierung aufgehoben werden, deckt die Rückstellung die finanziellen Folgen ab und der Haushalt bleibt stabil. Sollte die Differenzierung Bestand haben, kann die Rückstellung später zur Entlastung der Bürger*innen oder zum Schuldenabbau genutzt werden. Die Gemeinde gewinnt damit Handlungsspielraum und Stabilität.
Damit die Rückstellung rechtssicher geführt werden kann, wird das Haushaltssicherungskonzept entsprechend ergänzt. Die Zweckbindung wird klar definiert und die Mittel werden haushaltsrechtlich eindeutig verortet.
Der Vorschlag verbindet eine sachgerechte Lastenverteilung mit einer klaren Absicherung gegen ein sehr reales rechtliches Risiko und stellt sicher, dass die Bürger*innen nicht stärker belastet werden, als es der Haushalt ohnehin vorsieht.

