Der Ausschuss möge beschließen:
Der Antragsteller wird zusätzlich zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet, im direkten Umfeld des Gebiets ein Biotop zu planen und anzulegen, das in Art, Umfang, ökologischer Wertigkeit und biologischem Lebensraum dem ehemaligen Steinbruch, der durch Klause V zerstört wird, gleichwertig ist.
Die Planung soll mindestens mit einem Landschaftsplaner und mit den Vertretern des NABU in Lindlar im Detail abgestimmt werden.
Begründung:
Die für Klause V geplanten Ausgleichsmaßnahmen entsprechen den Vorgaben des Baurechts, bieten aber keinen Ersatzlebensraum für die Flora und Fauna des ehemaligen Steinbruchs.
Der früher gewerbsmäßig genutzte Steinbruch ist ein besonders wertvolles Biotop, das vielen Tieren und Pflanzen lange Zeit eine Heimat geboten hat. Wenn dieses zerstört werden soll, ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass dieses ersetzt werden muss. Der Rat der Gemeinde Lindlar kann und sollte hier ein Zeichen setzen.
Im südwestlichen Teil der neuen Erweiterung sollen laut der aktuell vorliegenden Planungen zwischen der Klauser Straße und der Wolfsschlade noch größere, zusammenhängende Waldteile erhalten bleiben. Dort könnte in den neuen aufsteigenden Böschungen ein künstlicher Steinbruch angelegt werden.
Mit entsprechender Zuwegung könnte dieser genau wie der Steinbruch in Oberschümmerich auch für BürgerInnen und Touristen interessant gestaltet werden, z.B. durch Hinweise auf die Geschichte der Lindlarer Steinbrüche und Haltung von Tieren.