Sehr geehrter Bürgermeister Dr. Ludwig,
der Ausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens zur ersten Sitzung des Ausschusses im Jahr 2025 ein Konzept zur Umsetzung der Solardachpflicht auf öffentlichen Gebäuden bis 2030 gemäß der EU-Gebäuderichtlinie vorzulegen.
Die Aufsichtsräte der Tochtergesellschaften werden gebeten, einen gleichlautenden Auftrag den jeweiligen Geschäftsführungen zu erteilen.
Begründung:
Die neu verabschiedete EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet die öffentliche Hand, bis 2030 Solaranlagen auf allen öffentlichen Gebäuden zu installieren, wo dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.
Damit dies gelingt, muss sich die Gemeinde zeitnah auf den Weg machen, auch wenn die Richtlinie noch nicht in deutsches Recht umgesetzt worden ist. Das Konzept soll dafür den notwendigen Fahrplan darstellen.