
Der Ausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den gemeinnützigen Vereinen im Umkreis von 2,5 km um die Windkraftanlage eine Vereinbarung zu erarbeiten, die ihnen für die nächsten 20 Jahre 80% der Ausschüttungen garantiert.
Die Vereinbarung soll u.a. folgende Aspekte regeln:
- Wie wird das Geld auf die Vereine möglichst unbürokratisch und fair verteilt?
- Wie werden neu gegründete Vereine behandelt?
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Verwendung der restlichen 20% der Ausschüttung an gemeinnützige Vereine/Institutionen/Projekte zu erarbeiten.
Begründung:
In den bisherigen Beratungen des Themas herrschte weitgehende Einigkeit, dass die Vereine in dem betroffenen Gebiet von der Ausschüttung des Betreibers profitieren sollen. Nun sind wir in der Pflicht, diese Zusage einzuhalten und zu konkretisieren.

