Sehr geehrter Herr Dr. Tebroke,
die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN stellt folgenden Antrag zum Haupt- und Finanzausschuss am 23.11.2010:
Der Ausschuss möge folgende Erklärung abgeben:
„Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Lindlar erklärt, dass die Nutzung von Windenergie eine sehr sinnvolle, umweltfreundliche Art der Energieerzeugung ist, der sich Lindlar nicht verschließen darf. Somit ist es eine Selbstverständlichkeit, dass anfragende Investoren für Windräder durch die Gemeindeverwaltung auf die gleiche bekannte, zuvorkommende, dienstleistungsorientierte Art behandelt werden (im Sinne einer aktiven Wirtschaftsförderung) wie dies bei anderen Investoren der Fall ist.“
Begründung:
Der Satz „Bislang wurde in der Gemeinde Lindlar so verfahren, dass nach kurzer interner Prüfung von Anfragen auf Errichtung von Windkraftanlagen, mit den Interessenten Einigkeit dahingehend erzielt werden konnte, dass eine Weiterverfolgung der Anträge nicht zielführend sein wird.“ in der Sitzungsvorlage des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 23.06.2010 legt Zweifel nahe, ob Windenergieinvestoren in Lindlar bisher adäquat behandelt worden sind.
Mit der obigen Erklärung könnte die Politik eindeutig klarstellen, dass man eine adäquate Behandlung aller anfragender Investoren, d.h. auch von Windenergieinvestoren, durch die Gemeindeverwaltung erwartet.