Mehr Gewerbesteuererhöhung – Erhalt des Schülertickets – nur moderate Erhöhung der OGS-Gebühren – keine Erhöhung der Friedhofgebühren
Sehr geehrter Herr Dr. Ludwig,
hiermit stellen wir folgenden Änderungsantrag zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2012-2022. Der Antrag ist als ein Antrag zu betrachten ggf. werden wir aber je nach Sitzungsverlauf auch die getrennte Abstimmung über Teile des Antrags beantragen.
Die Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN beantragt folgende Änderungen ab dem Jahr 2013:
- Ziffer 2: Die Gewerbesteuer wird im Jahr 2013 auf 470 % angehoben (die Erhöhungen in 2014 und 2015 bleiben bestehen, sodass in 2014 ein Hebesatz von 490% erreicht wird).
- Ziffer 6: Es findet keine Kostenbeteiligung der Eltern an dem Schülerticket statt.
- Ziffer 9: Die Erhöhung der OGS-Beiträge und Essengeldzuschüsse wird nur moderat durchgeführt, d.h. nur mit 30% des geplanten Umfangs. (Es wird gleichzeitig angeregt, eine weitere Einkommensstufe einzuführen.)
- Ziffer 14: Der Zuschuss für „Lindlar Läuft“ wird nicht reduziert.
- Ziffer 16: Das öffentliche Interesse an den Friedhöfen wird nicht gekürzt.
- Ziffer 24: Die Abführung des Überschusses der SFL wird auf € 100.000.- reduziert.
- Ziffer 37 (neu): Die BGW GmbH führt € 30.000.- netto ihres Überschusses an die Gemeinde ab.
Begründung:
- Ziffer 2.: Das Haushaltskonsolidierungskonzept 2012-2022 ist in seiner bisherigen Fassung sozial unausgewogen. Die Grundsteuer, die von Hausbesitzern und Mietern (über Umlage) zu zahlen ist, soll um über 70% steigen. Außerdem ist diese unabhängig von dem aktuellen Einkommen der BürgerINNEN zu zahlen. Die Gewerbesteuer soll dagegen nicht mal um 7% steigen. Sie ist in Abhängigkeit vom Einkommen zu zahlen und somit auch nur von denen, die es sich aktuell auch leisten können. Die moderate Erhöhung der Gewerbesteuer um weitere 10 %-Punkte ist also ein gerechter Beitrag des Gewerbes und ermöglicht Lindlar über die Mehreinnahmen wichtige Projekte weiterzuführen.
- Ziffer 6: Die Übernahme des Schülertickets für alle SchülerINNEN in Lindlar ist ein wichtiges Projekt für die Jugend in Lindlar. Sie ermöglicht allen Jugendlichen, egal welches Einkommen die Eltern haben, mobil zu sein und Freizeitmöglichkeiten u.a. in Bergisch-Gladbach oder Köln zu nutzen und führt sie gleichzeitig an ein klimafreundliches Verkehrsverhalten heran. Außerdem gehen wir davon aus, dass wenn wir das Schülerticket nicht mehr finanzieren würden, die Kosten für Klassenfahrten und Fahrtkosten zu Schülerpraktika steigen würden, sodass die Ersparnis geringer ausfallen würde als veranschlagt. Deshalb fordern wir eine moderate Erhöhung.
- Ziffer 9: Die OGSen werden in Lindlar u.a. wegen der moderate Gebühren so gut angenommen. Ein drastische Erhöhung der Gebühren würde einen Anmelderückgang nach sich ziehen, was die prognostizierten Einnahmeverbesserungen schmälern würde, und vielen Eltern die Aufnahme einer Arbeit wg. zu hoher Betreuungskosten unattraktiv machen.
- Ziffer 14: Der Zuschuss für „Lindlar läuft“ ist eine Art Ausfallbürgschaft in der Form, dass die Gemeinde 50% des Gewinns des Laufes für ihre Leistungen erhält. Da das Ergebnis von „Lindlar läuft“ nicht unwesentlich vom Wetter abhängt, könnte eine Deckelung des Zuschusses dazu führen, dass dem Verein das wirtschaftliche Risiko zu groß wird und diese tolle Veranstaltung nicht mehr stattfinden kann.
- Ziffer 15: Die Kürzung des öffentlichen Interesses wird zu einer Erhöhung der Friedhofsgebühren führen. Schon jetzt ist die „letzte Gebühr“, gegen die sich niemand wehren kann, für viele Menschen kaum zu tragen, sodass wir keiner Erhöhung der Friedhofsgebühren zustimmen können.
- Ziffer 24: Der Überschuss der SFL GmbH dient dazu, notwendige Investitionen zu tätigen, um das Bad attraktiv zu halten. Eine Abführung von € 150.000.- pro Jahr würde dies nicht mehr gewährleisten, deshalb beantragen wir, diese auf € 100.000.- zu reduzieren.
- Ziffer 37 (neu): Die BGW GmbH macht, wie die SFL GmbH, Überschüsse, die der Gemeinde als Eigentümerin „gehören“. Auch diese Gesellschaft sollten analog der SFL GmbH ihren Betrag zum Haushalt von Lindlar leisten.
Weitere Begründungen erfolgen in der Sitzung mündlich.