
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lindlar beantragt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf dem Abschnitt der Talstraße zwischen Altenrath-Böhl und Eichholz zu prüfen und dem Ausschuss einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob durch geeignete Fahrbahnmarkierungen kurzfristig ein klar erkennbarer Bereich für Fußgänger*innen abgegrenzt werden kann und ein sicherer Begegnungsverkehr von Fahrzeugen gewährleistet ist. In die Betrachtung mit einbezogen werden soll auch der Bereich in Altenrath-Böhl. Auch hier fehlt ab der Brücke zwischen Kreuzung Ponyweg und Kreuzung Am Hellinger Bach ein Gehweg.
Eine spätere bauliche Umgestaltung beziehungsweise weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen ausdrücklich offengehalten werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem genannten Abschnitt eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen, um das tatsächlich gefahrene Geschwindigkeitsniveau zu erfassen. Die Messung soll über einen ausreichend langen Zeitraum erfolgen und außerhalb von Ferienzeiten sowie der Haupturlaubszeiten durchgeführt werden, um ein möglichst repräsentatives Bild des alltäglichen Verkehrsaufkommens und der gefahrenen Geschwindigkeiten zu erhalten. Die Ergebnisse der Messung sollen dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung zur weiteren Beratung vorgelegt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen auf dem betreffenden Abschnitt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet werden könnte.
Begründung
Der betreffende Abschnitt der Talstraße zwischen Altenrath-Böhl und Eichholz weist aus Sicht einiger anwohnenden Bürger*innen erhebliche Defizite hinsichtlich der Verkehrssicherheit auf. Eine entsprechende Rückmeldung wurde im Rahmen der „Initiative für sichere Schulwege“ an Bündnis 90/Die Grünen Lindlar herangetragen.
Der genaue Bereich ist im beigefügten Kartenmaterial dargestellt:
Der besonders betroffene Bereich befindet sich zwischen zwei Tempo-30-Zonen. In dem rot markierten Bereich gilt Tempo 50 km/h. Nach Einschätzung der Anwohner*innen wird auf dem betreffenden Abschnitt teilweise deutlich schneller als die zulässigen 50 km/h gefahren. Die Aufhebung der Tempo-30 lädt zum Beschleunigen ein und besonders auf der abschüssigen Strecke aus Eichholz kommend werden schnell höhere Geschwindigkeiten erreicht.
Gleichzeitig verfügt die Straße in diesem Bereich weder über einen Gehweg noch über eine Fahrbahnmarkierung. Die Fahrbahn ist zudem teilweise in einem schlechten Zustand. Für anwohnende Familien stellt die Talstraße einen direkten Schulweg zur Grundschule Lindlar-Ost dar.
Die Kombination aus fehlendem Gehweg, fehlender Fahrbahnmarkierung, dem schlechten Zustand der Straße und teilweise hohen Geschwindigkeiten führt zu einer unübersichtlichen und für Fußgänger*innen gefährlichen Verkehrssituation.
Besonders problematisch ist die Situation in den Herbst- und Wintermonaten, wenn Kinder auf dem morgendlichen Schulweg bei Dämmerung oder Dunkelheit unterwegs sind.
Kurzfristig für mehr Übersichtlichkeit sorgen
Die beantragte Markierungslösung könnte eine kurzfristig und kostengünstige Maßnahme darstellen, welche für eine bessere Orientierung und eine klarere Verkehrsführung sorgt. Fußgänger*innen bekommen einen eigenen Bereich in der Verkehrsführung und ein sicherer Begegnungsverkehr von Fahrzeugen soll möglich bleiben. Fahrzeugführer*innen sollen durch die Gestaltung der Fahrbahn stärker für die vorhandene Nutzung des Verkehrsraums durch Fußgänger*innen sensibilisiert werden.
Spätere bauliche Verbesserungen des Straßenraums sollten mitgedacht werden und möglich bleiben.
Tatsächliches Geschwindigkeitsniveau erfassen
Die von Anwohner*innen geschilderten Geschwindigkeiten sollten durch eine objektive Messung überprüft werden. Eine Geschwindigkeitsmessung über einen längeren Zeitraum kann dabei eine belastbare Datengrundlage für weitere Beratungen und Maßnahmen schaffen und zeigen, wie hoch das tatsächliche Geschwindigkeitsniveau auf dem Abschnitt ist.
Möglichkeit von Tempo 30 prüfen
Darüber hinaus soll die Verwaltung bereits vorbereitend prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf dem betreffenden Abschnitt rechtlich möglich ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h ein oft langwieriger Prozess ist und an rechtliche Hürden stößt. Eine frühzeitige und parallele Abklärung verkürzt die Durchlaufzeiten und sorgt für eine schnellere Problemlösung. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit auf der Talstraße zu erhöhen und insbesondere Kindern einen sicheren und möglichst selbstständigen Schulweg zur Grundschule Lindlar-Ost zu ermöglichen.


