info@gruene-lindlar.de
Facebook
Twitter
YouTube
gruene_lindlar_sunflower(100x446)
  • DIE GRÜNEN LINDLAR
    • Mitglied werden
    • Ortsvorstand
    • Fraktionsmitglieder
    • Programm
  • AKTUELL
  • AUS DEM RAT
  • BEITRÄGE
  • TERMINE
  • KONTAKT
tablet_logo

Antrag: Bei Änderungen des Flächennutzungsplans und bei Aufstellung bzw. Änderungen von Bebauungsplänen sind Varianten zu erarbeiten und der Öffentlichkeit und den Entscheidungsgremien zur Diskussion und Entscheidung vorzulegen

2. Februar 2018Anträge, Aus dem RatPatrick

Der Ausschuss möge beschließen:

Bei sämtlichen Änderungen des Flächennutzungsplans bzw. Aufstellungen oder Änderungen eines Bebauungsplans sind dem zuständigen Bauausschuss und der Öffentlichkeit (z.B. in Form einer Bürgerversammlung) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mehrere Varianten in Form eines Vorentwurfes vorzustellen, die geeignet sind, die Ziele der Planung zu erfüllen bzw. die sich ergebenden Probleme zu lösen, den BürgerINNEN und Ausschussmitgliedern eine Diskussionsgrundlage bieten und Gestaltung bzw. Entscheidung ermöglichen.

Die Inhalte der Planungsvarianten sind zu diskutieren und die geeignetste Variante für die weitere Bearbeitung in der Entwurfsplanung von Ausschuss zu benennen.

Begründung:

In der Vergangenheit wurde sehr oft die von einem Planungsbüro entwickelte Lösung für eine Flächennutzungsplanänderung oder einen Bebauungsplan als einzig gangbarer Weg dargestellt, obwohl es in der Öffentlichkeit, im Gemeinderat oder seinen Ausschüssen teilweise andere Meinungen und Lösungsvorschläge gab.

Es wurde ein fertiger Entwurf präsentiert und kein Vorentwurf mit verschiedenen Varianten. In einem fertigen Entwurf gibt es keine weitreichenden Möglichkeiten der Einflussnahme auf Planungsziele mehr. Die Planung ist zu diesem Zeitpunkt bereits weitestgehend abgeschlossen. Dieses Vorgehen hebelt eine Einflussnahme der Öffentlichkeit und der zuständigen Aufsichtsgremien in einem großen Maße aus.

Laut §3 „Beteiligung der Öffentlichkeit“ (1) des Baugesetzbuches ist „Die Öffentlichkeit […] möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten […].

In Anlage 3 zu § 19 Absatz 2 der HAOI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wird als Grundleistung im Leistungsbild Bebauungsplan unter g) das Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs beschrieben.

In allen weiteren Leistungsbildern (z.B. Freianlagenplanung) ist im Rahmen des Vorentwurfes das Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen als Grundleistung enthalten.

Die im Baugesetzbuch geforderte Unterrichtung über sich wesentlich unterscheidende Lösungen (Varianten) bei Flächennutzungs- und Bebauungsplänen findet bisher in Lindlar fast nie statt.

Dies sorgt für Unmut in der Bevölkerung, da die betroffenen BürgerINNEN nicht wirklich mitreden können, da ihnen nur eine Lösung präsentiert wird und diese als der einzig gangbare Weg dargestellt wird. Außerdem werden Vorschläge oft mit dem Argument, die Planung sein schon zu weit fortgeschritten, abgelehnt. Ein unrühmliches Beispiel ist da das Projekt „Schloßklinik“, wo der Investor sämtlichen Anregungen mit Hinweis auf den Fortschritt der Planung abgelehnt hat.

Echte Beteiligung der BürgerINNEN erfordert, dass sie bereits in der Phase des Vorentwurfs informiert und beteiligt werden. Zu diesem Zeitpunkt sind noch keine Weichen gestellt und die Anregungen, Forderungen und Bedürfnisse können tatsächlich noch einfließen.

Weitere Begründungen ggf. mündlich in der Sitzung.

Patrick
Vorheriger Beitrag 3.02.18 – Mahnwache zur Eskalation im Syrischen Bürgerkrieg – WinLi ruft auf Nächster Beitrag Die Plakate von Marco Mann in der Übersicht

RSS gruene.de

RSS gruene-nrw.de

  • “Alexander Dobrindt sollte sich bei Familien entschuldigen”
    Zum Start der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen und zu den anhaltenden Grenzkontrollen des Bundes sagt Yazgülü Zeybek, Landesvorsitzende der Grünen NRW: „In den Sommerferien müssen sich viele Familien in Nordrhein-Westfalen wohl wieder auf lange Staus einstellen. Schon nach den Feiertagen standen viele, die aus den Niederlanden oder aus Belgien kamen, stundenlang an den Grenzen in NRW....
  • Stopp des Familiennachzugs “verhindert Integration”
    Der Bundestag hat heute den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt. Yazgülü Zeybek, Landesvorsitzende der Grünen NRW kritisiert: „Eine Bundesregierung, die vorgibt, die sogenannte illegale Migration stoppen zu wollen, schließt ausgerechnet einen der letzten legalen und sicheren Fluchtwege. Das ist einfach nur dumm. Familien werden auseinandergerissen. Kinder wachsen ohne ihre Eltern auf. Diese...

Archiv

Seit 30 Jahren machen wir Lindlarer GRÜNE erfolgreich Politik für Menschen und Umwelt in Lindlar und darüber hinaus. Wir erheben unsere Stimme für Klima- und Umweltschutz; gute, moderne Bildung; soziale Gerechtigkeit und Fairness, nachhaltige Entwicklung ... und oft einfach für eine vernünftige, sachgerechte Lösung von Problemen in Lindlar und seinen Dörfern.

Quicklinks

  • DIE GRÜNEN LINDLAR
    • Mitglied werden
    • Ortsvorstand
    • Fraktionsmitglieder
    • Programm
  • AKTUELL
  • AUS DEM RAT
  • BEITRÄGE
  • TERMINE
  • KONTAKT

Kontakt

Patrick Heuwes
Alsbacherstraße 41a
51789 Lindlar
Deutschland
+49 (0) 160 – 3519834
patrick.heuwes@gruene-lindlar.de
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

© 2017 Ratsfraktion GRÜNE Lindlar im Rat der Gemeinde Lindlar und Bündnis90/Die GRÜNEN Ortsverband Lindlar
Vertreten durch Patrick Heuwes, Alsbacherstraße 41a, 51789, Lindlar, Deutschland | Impressum | Datenschutz