Antrag zum Rat:
Schaffung der Voraussetzungen für einen anlassbezogenen Bürgerrat als demokratisches Instrument in der Gemeinde Lindlar
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Gemeinde Lindlar steht dem Bürgerrat als Instrument der Bürgerbeteiligung positiv gegenüber.
Anlassbezogen oder durch Anregung und Initiative von Bürger*innen, Vereinen, Parteien oder der Verwaltung kann der Rat der Gemeinde Lindlar ein Bürgerratsverfahren beschließen und veranlassen. Die aus den Beratungsprozessen des Bürgerrats entwickelten Empfehlungen werden dann in die politischen Beratungen und die Entscheidungsfindung einbezogen.
Die Größe der Bürgerräte soll 100 Personen ab einem Alter von 16 Jahren betragen, die je Verfahren per Losverfahren aus dem Einwohnermelderegister ermittelt werden.
Die Verwaltung prüft die durch einen Bürgerrat anfallenden Kosten bis zum nächsten Haupt- und Finanzausschuss und entwickelt dann gegebenenfalls bei Weisung durch den Gemeinderat ein Umsetzungskonzept, welches die zügige organisatorische Vorbereitung und Durchführung kommender Bürgerräte ermöglicht.
Begründung:
In allen vorangegangenen Bürgerbeteiligungen war die tatsächliche Beteiligung der Bürger sehr überschaubar und die Interpretation der Beteiligungsinhalte erfolgte über Dritte oder die Verwaltung. Des Weiteren hat auch jede Partei ihr eigenes Klientel aus Bürgerinnen und Bürgern, die im Einzelfall nur nach ihren eigenen Interessen entscheiden. Wir brauchen aber oft für unsere Arbeit ein repräsentatives und unabhängiges Meinungsbild aus der Bürgerschaft, zum Beispiel bei großen Ausgaben, Neubaugebieten oder der Verkehrsplanung.
„In den letzten Jahren wurden sie in verschiedenen Ländern auch auf nationaler Ebene erprobt, beispielsweise in Irland. Dabei hat sich gezeigt, welchen Mehrwert sie bieten:
- Sie machen ein Stimmungsbild der Bevölkerung sichtbar, das weitaus genauer ist als Meinungsumfragen, und zeigen auf, wo genau in einer Debatte die „Knackpunkte“ liegen.
- Sie binden Alltagserfahrungen der Menschen ein und produzieren praxisnahe Empfehlungen.
- Sie lassen Kompromisslinien und mehrheitsfähige Vorschläge erkennen.
Sie führen unterschiedliche Positionen zusammen statt zu polarisieren und können so helfen, gesellschaftliche Konflikte zu befrieden.“
(Zitat aus https://www.bundestag.de/parlament/buergerraete/artikel-inhalt-943198 )
In vielen anderen Städten und Gemeinden wird deshalb die Einberufung von Bürgerräten genutzt. Die Empfehlungen eines Bürgerrates müssen nicht von den Fraktionen vollständig oder unverändert umgesetzt werden. Es sind „nur“ Empfehlungen. Der Gemeinderat entscheidet weiter vollständig autark.
Weiterführende Informationen zu Bürgerräten finden Sie unter:
https://www.bundestag.de/parlament/buergerraete/artikel-inhalt-943198