Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat Vorschläge zu unterbreiten, wie Haushalte mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (berechnet nach Äquivalenzeinkommen gemäß OECD‑Skala), die keine Transferleistungen beziehen, faktisch von der bevorstehenden Grundsteuererhöhung befreit werden können. Dabei sind verschiedene Modelle zu prüfen und die finanziellen Auswirkungen für den Gemeindehaushalt darzustellen.
Begründung:
Die Gemeinde Lindlar steht im Jahr 2026 vor einer erheblichen Erhöhung der Grundsteuer. Diese Maßnahme ist aus haushaltsrechtlicher Sicht unvermeidbar und durch die alternativlose Einführung eines einheitlichen Hebesatzes zwingend geboten. Die finanzielle Notlage der Gemeinde macht deutlich, dass zusätzliche Einnahmen notwendig sind, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern und zentrale Aufgaben weiterhin erfüllen zu können.
Gleichzeitig führt die Umsetzung für viele Bürgerinnen und Bürger zu spürbaren Mehrbelastungen. Besonders betroffen sind Haushalte mit niedrigen Einkommen, die durch die zusätzliche Steuerlast in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden können. Für sie bedeutet eine Grundsteuererhöhung nicht lediglich eine abstrakte Abgabe, sondern eine reale Einschränkung ihrer Lebensführung, die oftmals mit der Gefahr verbunden ist, in Armut abzurutschen oder die Wohnsituation nicht mehr halten zu können.
Gerade jene Haushalte, die unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegen, aber keine Transferleistungen beziehen, sind besonders schutzbedürftig. Sie fallen durch das Raster bestehender sozialer Sicherungssysteme: zu reich für Bürgergeld oder Grundsicherung, aber zu arm, um eine massive Steuererhöhung ohne gravierende Einschränkungen tragen zu können. Diese „still Armen“ sind in der öffentlichen Wahrnehmung oft unsichtbar, doch sie existieren in unserer Gemeinde und verdienen besondere Aufmerksamkeit. Eine faktische Befreiung dieser Haushalte von der Grundsteuererhöhung würde sicherstellen, dass die Steuerlast gerecht verteilt bleibt und niemand überfordert wird.
Die Gemeindeordnung NRW (§ 82 GO NRW) verpflichtet zu einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft, die auch soziale Belange berücksichtigt. Der Auftrag an die Verwaltung, konkrete Modelle zu entwickeln und zugleich die finanziellen Auswirkungen darzustellen, verbindet diese rechtliche Verantwortung mit der politischen Pflicht, soziale Härten abzufedern. So kann Lindlar zeigen, dass solide Finanzen und soziale Gerechtigkeit keine Gegensätze sind, sondern gemeinsam gedacht werden müssen.
Die Verwaltung soll deshalb verschiedene Modelle prüfen, die eine sozial gerechte Abfederung ermöglichen. Denkbar sind direkte Erstattungen, sozial gestaffelte Zuschüsse oder unbürokratische Härtefallregelungen, die auf Antrag greifen. Wichtig ist, dass die Lösungen praktikabel sind und den betroffenen Haushalten tatsächlich helfen. Auf diese Weise kann die Gemeinde die notwendige Grundsteuererhöhung mit der gebotenen sozialen Sensibilität verbinden und zugleich den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Die Entlastung einkommensschwacher Haushalte trägt nicht nur zur sozialen Stabilität bei, sondern verhindert auch, dass Menschen durch Steuerlasten in existenzielle Notlagen geraten.

