die Protokollierung bzgl. unseres Antrag auf Behandlung der TOPs 19 und 20 im öffentlichen Teil ist nicht korrekt und wird von uns beanstandet. Anders als im Protokoll dargestellt wurde unser Antrag mit Verweis auf die Gemeindeordnung NRW und „das haben wir immer so gemacht“ abgelehnt.
Des weiteren ist das Zitat des § 5 (2e) der Geschäftsordnung falsch. Dieser spricht lediglich von Einzelfällen von Abgabenangelegenheiten nicht von Finanzangelegenheiten.
Wir beantragen, das Protokoll demgemäß zu ändern. Des weiteren beantragen wir in Absprache mit Ihnen, einen Aussprache über die Angelegenheit in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung (öffentlicher Teil) aufzunehmen, da es inzwischen wohl geklärt ist, dass die Beschlüsse im öffentlichen Teil hätten gefasst werden müssen und somit die Aussagen der Verwaltung falsch waren. Neben der Fragen: „Sind die gefassten Beschlüsse nichtig?“ interessiert uns vor allem, wie es passieren konnte, dass im Protokoll der Sachverhalt falsch dargestellt wird und die Geschäftsordnung falsch zitiert wird.