Schon 110 BürgerINNEN haben zuviel erhobene MwSt. auf ihre Wasserhausanschlussgebühren (neue Hausanschlüsse ab 2000) zurückerhalten.
Bürgerinnen und Bürger, die seit 2000 einen neuen Wasserhausauschluss bekommen haben, können sich freuen. Deren Rechnungen sind nämlich um bis zu 11 Prozent zu hoch ausgefallen, weil die Gemeinde sie mit einer zu hohen Mehrwertsteuer ausgestellt hatte. Dies war nicht die Schuld der Gemeinde, sondern geschah auf Anweisung des Finanzamtes, die sich nach einem Urteil aus dem Jahr 2008 als falsch erwiesen hat. Da die Bescheide (ca. 1400 !) rechtskräftig sind, besteht kein juristischer Anspruch auf Rückerstattung, was die Gemeindeverwaltung zuerst dazu veranlasste, in der Presse zu verkünden, dass es keine Erstattungen geben werde. Da die GRÜNEN aber der Meinung sind, dass es einen moralischen Anspruch auf Erstattung gibt, haben sie beantragt, das Thema im Betriebausschuss Wasser zu diskutieren und erreicht, dass die zuviel gezahlte Mehrwertsteuer auf Antrag erstattet wird. (Das genaue Verfahren und wer einen Erstattungsanspruch hat steht auf der Internetseite der Gemeinde www.lindlar.de. Dort sind auch Antragsformulare erhältlich.)
Wer seine zuviel gezahlte Mehrwertsteuer erstattet bekommen haben möchte, muss dies bis zum Jahresende beantragen. Bisher haben bereits 110 BürgerINNEN Geld zurückerhalten, teilte Betriebsleiter Urspruch mit.
„Hätten die GRÜNEN die Diskussion im Ausschuss nicht beantragt, hätte wohl niemand die Chance bekommen, sein Geld zurückzuerhalten.“, vermutet Fraktionssprecher Patrick Heuwes (34).