Verwaltung und Bürgermeister lehnen einen der jüngsten Anträge der GRÜNEN ab, bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben mehrere Planungsvarianten und ein deutlich früheres Planungsstadium vorzustellen, damit die BürgerINNEN und die Politik wirklich mitdiskutieren und mitentscheiden können. So, wie es das Baugesetzbuch eigentlich fordert.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: die GRÜNEN hatten beantragt, dass bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen von Bebauungsplänen u.Ä. mehrere Varianten zu einem frühen Planungsstadium vorgestellt werden sollen. Eine Selbstverständlichkeit deshalb, weil das Baugesetzbuch genau dieses vorgibt. Dort heißt es in §3: „Die Öffentlichkeit […] möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen (Anm. d.h. Varianten), […] zu unterrichten […].“ In weiteren von den GRÜNEN angeführten offiziellen Quellen sprechen Land NRW und die Bezirksregierung Köln von „Scheinbeteiligung“, wenn eine fertige Lösung präsentiert wird bzw. fordern eine Beteiligung „ […] in einer frühzeitigen Planungsphase […], in der Diskussionen über Änderungen an der Grundkonzeption des Vorhabens noch möglich sind.“
Um so entsetzter sind die GRÜNEN, dass Bürgermeister Dr. Ludwig und die Verwaltung in ihrer Entgegnung zu dem Antrag die offiziellen Papiere von Land und Bezirksregierung, die ihre vorgesetzten Behörden sind, mit den Tenor, das seien nur zwei Meinungen von vielen, lapidar übergehen und für sich beanspruchen, entscheiden zu dürfen, wie frühzeitig das „möglichst frühzeitig“ aus dem Baugesetzbuch sein muss.
Zu den geforderten Varianten, die im Baugesetzbuch expliziert gefordert werden (s.o.), erklären Bürgermeister und Verwaltung: „Verbleiben bei der internen Alternativenprüfung keine sich „wesentlich unterscheidenden“ Lösungen, wird in der Regel ein Bebauungsplanentwurf in die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gegeben.“ Das bedeutet, dass Bürgermeister und Verwaltung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und der Politik so lange alle anderen Möglichkeiten ausschließen, bis nur noch die ihnen genehme Variante übrig ist und diese wird der Öffentlichkeit als einzig machbare Lösung präsentiert.
„Wie einseitig der Bürgermeister und die Verwaltung das Baugesetzbuch zu ihren Gunsten und gegen eine „echte“ Bürgerbeteiligung interpretieren, ist schon für sich ungeheuerlich. Aber dass man sich mit dem Anliegen, die BürgerINNEN mehr an der Planung von Bauprojekten zu beteiligen, überhaupt nicht auseinandersetzt, sondern nur juristisch argumentiert, zeigt, dass das Interesse von Bürgermeister Dr. Ludwig an mehr Bürgerbeteiligung offenbar erschreckend gering ist!“, so Ingo Harnischmacher, das verantwortliche Ratsmitglied der GRÜNEN im Bauausschuss, am Rande der Sitzung empört.
Die Lindlarer GRÜNEN werden nun vor einem Beschluss im Bauausschuss die Spitzen der anderen Fraktionen im Gemeinderat zu einer Diskussionsrunde einladen, um für Ihre Idee für mehr Bürgerbeteiligung zu werben.