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Achtung am 31.12.2009 Fristablauf! Auf Antrag wird zuviel erhobene MwSt. auf Wasserhausanschlussgebühren (seit 2000) erstattet

4. Dezember 2009PressemitteilungenPatrick
Aufgrund GRÜNER Initiative erhielten bisher schon mehr als 160 Bürger Geld zurück

BürgerINNEN, die seit 2000 einen neuen Wasserhausauschluss bekommen haben, und zuviel erhobene MwSt. erstattet bekommen möchten, müssen sich beeilen, denn die Antragsfrist endet am 31.12.2009. Deren Rechnungen sind um bis zu 11 Prozent zu hoch, weil die Gemeinde sie mit einer zu hohen Mehrwertsteuer ausgestellt hatte.

Dies war nicht die Schuld der Gemeinde, sondern geschah auf Anweisung des Finanzamtes, die sich inzwischen als falsch erwiesen hat. Da die Bescheide (ca. 1400!) rechtskräftig sind, besteht kein juristischer Anspruch auf Rückerstattung, was die Gemeindeverwaltung zuerst dazu veranlasste, in der Presse zu verkünden, dass es keine Erstattungen geben werde.

Da die GRÜNEN aber der Meinung sind, dass es einen moralischen Anspruch auf Erstattung gibt, hatten sie im Sommer beantragt, das Thema im Betriebausschuss Wasser zu diskutieren und erreicht, dass die zuviel gezahlte Mehrwertsteuer auf Antrag erstattet wird. (Antragsformulare im Ratshaus oder unter www.lindlar.de) Bisher haben bereits über 160 BürgerINNEN Beträge von durchschnittlich € 40.- bis € 80.- zurückerhalten, teilte Betriebsleiter Urspruch auf Anfrage mit.

„Hätten die GRÜNEN die Diskussion im Ausschuss nicht beantragt, hätte wohl niemand die Chance bekommen, sein Geld zurückzuerhalten.“, vermutet Fraktionssprecher Patrick Heuwes (34).

 Wasseranschluss-Juni05

Patrick
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