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Änderung Geschäftsordnung Hauptsatzung

17. Oktober 2007Anträgeadmin

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss

TOP Änderung der Geschäftsordnung

TOP Änderung der Hauptsatzung

Zu den Entwürfen der Verwaltung zur Änderung der Geschäftsordnung und der Hauptsatzung beantragen wir im Folgenden eine Reihe von Änderungen.

Im Vorhinein sei aber angemerkt:

Wir unterstützen das Anliegen von Verwaltung und Bürgermeister durchaus, die beiden Texte zu aktualisieren und auf Optimierungen zu „durchforsten“. Dies ist z.T. auch gelungen und viele Zusammenfassungen von Paragrafen bzw. Absätzen, sprachliche Präzisierungen u.ä. finden unsere Zustimmung.

Dagegen findet das sich durch die Entwürfe wie ein roter Faden ziehende Anliegen, die Kompetenzen des Rates und der Ratsmitglieder sowie der BürgerINNEN zugunsten von Verwaltung und Bürgermeister zurückzufahren, definitiv nicht unsere Zustimmung.

Daher beantragt die Ratsfraktion B´90/Die Grünen folgende Änderungen:

Geschäftsordnung

Generell:

Sämtliche Änderungsvorschläge, Streichungen und Zusammenfassungen sind von der Verwaltung zu begründen, da eine Reihe von Änderungen u.ä. für uns absolut nicht nachvollziehbar sind.

§ 2

Der ehemalige § 3(2) ist als § 2(2) einzufügen.

Begründung:

Um eine zeitnahe Behandlung von Angelegenheiten möglich zu machen, sollte die „Dringlichkeitsfrist“ von 7 Tagen erhalten bleiben, da die Vertagung des TOPS weiterhin durch Mehrheitsbeschluss der Versammlung möglich ist, falls eine kurzfristige Beratung nicht möglich erscheint.

§ 3

Der ehemalige § 4(2) ist als § 3(1) einzufügen.

Begründung:

Es ist selbstverständlich, dass die Presse zu jeder öffentlichen Sitzung einzuladen ist. Die Bewertung des Versuchs, diesen Absatz zu streichen, überlassen wir der Presse.

ehemals § 6

Der ehemalige § 6 ist an geeigneter Stelle einzufügen.

Begründung:

Es ist unverständlich, warum der Rat nicht im begründeten Einzelfall auf die gespeicherten Daten zurückgreifen dürfen sollte.

§ 6

Die Verwaltung möge die Streichung von ehemals § 8(3) ausführlich begründen und darlegen, wer nach dem GO-Entwurf über Einwendungen zur Geschäftsordnung entscheidet.

§ 11 (6)

„(…) für den Fraktionssprecher kann davon abgewichen werden (…)“ ist wieder gem. der alten Fassung zu ergänzen.

Begründung:

Es ist durchaus auch in unserem Interesse, dass auch Fraktionssprecher durch einen ökonomischen Umgang mit Redezeit und Anzahl von Redebeiträgen eine effiziente, zügig zielführende Diskussion unterstützen. In der Realität bedeutet die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung eine Diskriminierung von kleinen Fraktionen, die dann ggf. zu einem Sachverhalt nur noch dreimal reden dürfen.

§ 12 (1)

Die Verwaltung möge die Streichung der ehemaligen Punkte a,b,c,h,l,n ausführlich begründen, da sich uns die Notwendigkeit nicht erschließt.

§ 12 (ehemals § 15(5))

Ehemals § 15(5) ist an geeigneter Stelle einzufügen

Begründung:

Es muss auch weiterhin möglich sein, sich auch nach Ende der Beratung gegen persönlichen Angriffe auf Ratsmitglieder und/oder Fraktionen zu wehren.

§ 14

Dazu unterstützen wir den Antrag der FDP-Fraktion.

§ 15 (3)

Der Text der alten GO ist zu übertragen.

Begründung:

Es gehört zur den demokratischen Funktionen des Rates die Verwaltung u.a. durch Anfragen zu kontrollieren. Deshalb kann es nicht richtig sein, dass diese gegen die Ratsmehrheit eine Anfrage ablehnen darf.

§ 16 (1)

Wir begrüßen es, dass der Rat eine obligatorische Fragestunde von 30 Minuten einrichtet. Wir beantragen aber, dass diese durch Mehrheitsbeschluss auf bis 1,5 Stunden ausgeweitet werden darf.

§ 16 (6)

Ehemals § 19(6) ist als § 16(4) einzufügen

Begründung:

Die Themen werden in den Ausschüssen beraten, deshalb ist es auch sinnvoll, die Einwohner die „Fachpolitiker“ fragen zu lassen.

§ 21

Alt § 25 (1) ist wieder aufzunehmen.

Begründung:

Die die gestrichenen Punkte beinhaltenden Fakten sind wichtig zu dokumentieren und müssen erhalten bleiben.

§ 25 (1)

Wir stimmen der Neufassung und Straffung im Grunde zu, beantragen aber eine Frist von 5 Werktagen einzuräumen und die Wieder-Aufnahme des Einspruchsrechts der Fraktionen.

ehemals § 31

Ehemals § 31 ist an geeigneter Stelle einzufügen

Begründung: s.o.

Hauptsatzung

Generell:

Sämtliche Änderungsvorschläge, Streichungen und Zusammenfassungen sind von der Verwaltung zu begründen, da eine Reihe von Änderungen u.ä. für uns absolut nicht nachvollziehbar sind.

§ 4 Gleichstellungsbeauftragte

Der gesamte alte § 3 muss erhalten bleiben.

Begründung:

Es ist nicht einzusehen, dass sich der Rat das Recht nehmen lassen sollte, bei der Bestimmung der Gleichstellungsbeauftragten mitzuwirken.

Des weiteren sollten die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten weiterhin explizit aufgeführt werden, u.a. um Konflikte und Kompetenzstreitigkeiten zu vermeiden.

§ 4(1)

Der alte 5(1) muss erhalten bleiben.

Begründung:

Der Rat muss das Recht haben seine Öffentlichkeitsarbeit situativ zu bestimmen.

§ 4(2)

Die Ergänzung „zur Unterrichtung“ ist wieder zu streichen.

Begründung:

Eine Einwohnerversammlung sollte weiterhin nicht nur der Unterrichtung dienen, sondern auch Anregungen und Diskussionen Raum geben.

Ehemals § 5 (4) (ggf. neu 4(5))

Was ist die Unterrichtung gem. 3 BauGB? Warum erfolgt die Streichung ?

§ 5 (3)

Änderung dahingehend, dass der Hauptausschuss über die Zurückgabe von Eingaben informiert wird.

Begründung:

Dass der Bürgermeister Eingaben, die weder Anregungen noch Beschwerden beinhalten, nicht mehr beantworten will, ist durchaus OK. Der Ausschuss muss aber seine Kontrollfunktion wahrnehmen und sollte deshalb über die Zurückgabe von Eingaben informiert werden.

alt § 6 (4)

Ehemals § 6(4) soll an geeigneter Stelle eingeführt werden

Begründung:

Das dargestellte, „alte“ Verfahren garantiert dem Bürger, dass sein Anliegen, nicht auf ewig vertagt wird.

alt § 7 Ausländerbeirat

Ehemals § 7 soll an geeigneter Stelle eingefügt werden

Bei ehemals § 7(1) wird „wird“ durch „kann (…) werden“ ersetzt

Begründung:

Auch wenn z.Zt. kein Ausländerbeirat besteht, sollte man die Möglichkeit, einen solchen zu bilden, engagierten ausländischen Mitbürgern weiterhin einräumen.

§ 12 (1)

Öffentliche Bekanntmachung: Auch die bisherige Regelung fand schon nicht unsere Zustimmung. Um eine Grundinformation zu gewährleisten, reicht es nicht auf Informationen im Internet und auf Anschlägen in der Zeitung hinzuweisen. Gerade ältere MitbürgerINNEN haben weder die Möglichkeit ins Internet zu schauen noch zu der Anschlagtafel zu kommen.

Deshalb fordern wir die Veröffentlichung in einer Zeitung.

§ 18

Der Personalausschuss muss in der bisherigen Form erhalten bleiben.

Begründung:

Der Rat sollte weiterhin Einfluss auf die Personalangelegenheiten der Gemeinde haben.

Achim Gebert (Fraktionssprecher)

admin
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