Sehr geehrter Herr Windhausen,
wir bitten Sie, folgende Anfrage am 11.05.2010 im Ausschuss zu beantworten:
Welche Maßnahmen ergreift die Gemeinde Lindlar bzw. das Kreisjugendamt, um eine verlässliche Betreuung von Kindern, die zum kommenden Schuljahr eingeschult werden, in der Zeit vom 1. August bis zur Einschulung sicherzustellen?
Begründung:
Die Betreuungsverträge für Kinder in Kindertagesstätten enden zum 31.07. des jeweiligen Jahres. Für Eltern, deren Kinder am 27. August 2010 oder gar erst am 7. September 2010 eingeschult werden, entsteht eine große Betreuungslücke ohne ein adäquates Betreuungsangebot. Hinzu kommen etwaige Ferienschließungen der Kitas, die evtl. auch in den Juli fallen können. Diese Betreuungslücke muss durch Einsatz von Urlaub der Eltern aufgefangen werden. Während in den letzten Jahren diese Lücke eher klein war, ändert sich dies nun.
Die Landesregierung hat sich auf Anfrage der GRÜNEN Landtagsfraktion für nicht zuständig erklärt und die Verantwortung auf die Kommunen geschoben (Landtagsdrucksache 14/10674). Danach gelte der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Tageseinrichtung bis zum Schuleintritt. Wie wird dieser Anspruch in Lindlar gewährleistet werden?