Der Ausschuss Umwelt- und Klimaschutz möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Baumschutzsatzung zum Schutz von Bäumen mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und der Geltungsbereichen der bestehenden Bebauungspläne aufzustellen.
Der Schutz des Baumbestandes soll u.a. folgende Ziele erfüllen:
- Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
- Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes
- Erhaltung von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten
- Klimaschutz.
Begründung:
Bäume sind ein prägendes Element im Ortsbild der Gemeinde Lindlar (schon der Name leitet sich von einer Baumart ab) und für viele Bürger eindrucksvoller Gegenstand für ein unmittelbares Naturerlebnis. Bäume werden als schön erlebt und tragen vielfältig zur Verbesserung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens bei.
Bäume bieten unzähligen Organismen Lebensraum. Allein auf einer ausgewachsenen Eiche können über eintausend verschiedene Arten vorkommen. Die Erhaltung der Biodiversität ist eines der wichtigsten Ziele der UN, welchem sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet hat.
Ein ausgewachsener Laubbaum mit einhundert Quadratmeter Standraum bindet mehr Staub und regeneriert mehr Luft als 20.000 qm Rasen oder Wiese. Auf der insgesamt ca. 1.600 qm umfassenden Oberfläche der Blätter, wird durch Photosynthese Sauerstoff produziert und Kohlenstoffdioxid aus der Atmosphäre gebunden. Bei ausreichender Wasserversorgung kann ein Baum bis zu 500 Liter Wasser verdunsten. Durch diese Luftbefeuchtung und der schattenspendenden Wirkung kommt es im Umfeld zu einer deutlichen Temperaturminderung.
Um diese und eine Vielzahl von weiteren Leistungen, die für die Erhaltung und Förderung von Bäumen im Siedlungsbereich sprechen, dem Allgemeinwohl zuzuführen, sowie vor dem Hintergrund der Prognosen zur Entwicklung des Klimas und der Biodiversität, halten wir eine Baumschutzsatzung in der Gemeinde Lindlar für erforderlich.
Als Beispiel kann die im September 2020 erlassene Baumschutzsatzung der Stadt Bergisch Gladbach dienen, die dort mit großer Mehrheit beschlossen wurde.