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Antrag: Natürliche Sukzession in Teilbereichen des ursprünglichen Planungsgebiets Klause V

20. Dezember 2020Aus dem RatPatrick

Der Ausschuss für Klima und Umwelt möge beschließen:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die BGW zu beauftragen, in der Planung für Klause V nicht weiter überplante Bereiche des Waldes einer natürlichen Sukzession zu überlassen. Dabei soll abseits der Verkehrssicherungspflicht der abgestorbene Baumbestand dem natürlichen Stoffkreislauf und Zerfall überlassen werden. Auf das Vorhaben soll durch Informationstafeln an geeigneter Stelle
hingewiesen werden.
Begründung:
Durch die Umplanung des Gewerbegebietes Klause V besitzt die BGW Waldflächen, die für das Gewerbegebiet nicht mehr gebraucht werden.
In Teilen dieser Waldflächen hat die Hitze und Trockenheit sowie die Ausbreitung des Borkenkäfers zu einem weitreichenden Absterben der vorhandenen Fichtenplantagen geführt.
Diese Flächen sollen einer natürlichen Rückkehr der für diesen Standort typischen Pflanzen-, Tier- und Pilzgesellschaften (Biozönose) zugeführt werden. Auf das Vorhaben soll durch Informationstafeln an geeigneter Stelle hingewiesen werden, um die Akzeptanz und das Bewusstsein der Waldbesuchenden zu erhöhen.

Patrick
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