

Der Rat möge beschließen:
Die zum Haushaltsausgleich notwendigen Steuererhöhungen werden so vorgenommen (Aufteilung auf Gewerbesteuer und Grundsteuer B), dass Gewerbetreibende und Nicht-Gewerbetreibende zu gleichen Teilen belastet werden.
Begründung:
Die Grundsteuer B ist vom Prinzip her eine unsoziale Steuer, da sie unabhängig von dem aktuellen Einkommen, das Wohnen, egal ob als Eigentümer oder als Mieter, besteuert. So zahlt ein Hartz 4-Empfänger über die Miete ebenfalls Grundsteuer B oder eine Firma die Verluste macht, zahlt trotzdem Grundsteuer B.
Die Gewerbesteuer ist dagegen bedeutend fairer. Wer hohe Gewinne macht, zahlt viel Gewerbesteuer. Wer wenig Gewinn macht, zahlt wenig oder keine Gewerbesteuer. Eine Firma, die Verluste macht, zahlt auch keine Gewerbesteuer.
Sich also bei der Finanzierung des Haushaltsausgleichs hauptsächlich auf die Grundsteuer B zu stützen, erscheint uns unsozial und auch gegenüber Unternehmen, die derzeit keine Gewinnen machen, tendenziell existenzgefährdend.
Die Belastung auf Gewerbe und Nicht-Gewerbetreibende hälftig zu verteilen, erscheint uns die fairste Lösung.