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Grundsteuer in Lindlar: Vor der Wahl der Rückzieher, nach der Wahl die Rekorderhöhung

4. Juni 2026Aktuelles, Aus dem Rat, PressemitteilungenPatrick

Die jüngst beschlossenen Maßnahmen zum Haushalt 2026 der Gemeinde Lindlar werfen grundlegende Fragen bezüglich der Verlässlichkeit kommunalpolitischer Linien auf. Im Zentrum der Debatte steht die CDU, die im Wahljahr durch ihren Rückzieher dafür sorgte, dass die Grundsteuer gesenkt bzw. auf eine Anhebung verzichtet wurde, und nun – in einem Bündnis mit FDP und BSW – eine historische Rekorderhöhung der Grundsteuer mitträgt.

Die Kehrtwende nach der Wahl

Noch im Jahr 2025 sorgte die CDU nach erheblichem öffentlichem Protest durch ihren Rückzieher dafür, dass eine geplante Anhebung der Grundsteuer um ca. 21 Prozent zurückgenommen wurde. Was im Wahljahr als Bürgernähe kommuniziert wurde, erweist sich im Nachhinein als temporäres Zugeständnis. Mit der aktuellen Verabschiedung des Haushaltsicherungskonzepts wurde eine Erhöhung des Hebesatzes um rund 45 Prozent auf insgesamt 1491 Prozent beschlossen.

Dass diese Erhöhung stufenweise bis zum Jahr 2031 umgesetzt werden soll, ändert nichts an der Gesamtschuld, die den Bürgern auferlegt wird. Diese gestreckte Umsetzung minimiert zwar den unmittelbaren finanziellen Schock, verschleiert jedoch die tatsächliche Dimension der langfristigen Belastung.

Widersprüche innerhalb des neuen Mehrheitsbündnisses

Die Durchsetzung dieser Steuererhöhung erfolgt durch eine politische Allianz, deren beteiligte Parteien sich damit in direkten Widerspruch zu ihren eigenen, teils kurz zuvor getroffenen Aussagen und Plakatierungen setzen:

  • Die CDU nimmt eine Steuererhöhung ein Jahr nach deren politisch motivierter Rücknahme in mehr als doppelter Höhe wieder auf die Tagesordnung.
  • Die FDP lehnte die Anpassung 2025 noch konsequent ab, warb auf Wahlplakaten explizit mit dem Slogan „Grundsteuern gesenkt“ und trägt das Haushaltsicherungskonzept nun dennoch mit.
  • Das BSW plakatierte im Vorfeld der Wahl den „Respekt vor dem Alter“, stimmt nun aber einer Maßnahme zu, die insbesondere auch selbstgenutztes Wohneigentum von Rentnern massiv verteuert.

Zudem widerlegt die Realität die Darstellung einer „aufkommensneutralen“ Reform. Aufgrund des verfassungsrechtlich notwendigen Wechsels zu einem einheitlichen Hebesatz werden Eigentümer und Mieter von reinen Wohnhäusern bereits ab diesem Jahr spürbar mehr belastet.

Das Vorgehen der CDU und ihrer Bündnispartner dokumentiert eine kommunalpolitische Praxis, bei der fiskalische Notwendigkeiten vor Wahlen zugunsten der Wählergunst aufgeschoben wurden, um sie nach der Wahl in Form einer Rekordsteuererhöhung umso deutlicher einzufordern. Ein solches Agieren beschädigt das Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Zusagen nachhaltig.

Patrick
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