Sehr geehrter Herr Dr. Tebroke,
hiermit beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- gebühren der Gemeinde Lindlar vom 12.8.2004 – einschließlich I.Nachtrag vom 19.12.2005 (in Kraft getreten am 1.1.2006) wie folgt:
Ergänzung zum §1 Absatz 2:
„Zur Reinigung gehört auch die Winterwartung. Diese umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Fußgängerüberwegen und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.“
Die Gemeinde Lindlar verpflichtet sich die innerörtlichen Hauptverkehrs- straßen und Schulwege entsprechend der Winterwartung zu reinigen. Reine Anliegerstraßen und Nebenstrecken sind aus dieser Verpflichtung ausgenommen.
Begründung:
Um eine weitere Kostenexplosion der Winterdienstgebühren zu vermeiden, müssen neue Wege beschritten werden. Es geht nicht nur um eine Senkung des Anspruchsdenkens (wir können uns absolut schneefreie Straßen nicht mehr leisten!), sondern auch um eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, da die stetigen Gebührenerhöhungen auch auf Mieter von Wohnungen umgelegt werden und insbesondere Familien trifft. Dem Bürger muß auf geeignetem Wege vermittelt werden, dass die Wintergebühr eine Solidaritätsgebühr ist und keinen Anspruch auf Schnneefreiheit vor der eigenen Garage impliziert.