Der Ausschuss möge beschließen:
Um den Belangen von Umwelt, Anwohnern und Wirtschaft gerecht zu werden und fehlende Informationen zu erhalten, werden an den Antragsteller folgende Forderung gestellt:
1. Vorlage eines Artenschutzgutachtens auf Grundlage einer 12-monatigen Untersuchung, das Informationen über die gesamte Tierwelt enthält und nicht nur über die im allgemeinen als „planungsrelevant“ geltende
2. Vorlage eines neuen, mit NABU, Anwohnern (vertreten durch die Bürgerinitiative) und Artenschutzgutachter abgestimmten Planentwurfs, der die negativen Auswirkungen auf Umwelt/Natur und Anwohner deutlich reduziert
Begründung:
Der NABU hat in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass Klause V einen seiner Meinung nach unvertretbaren Eingriff in die Natur darstellt und in seiner Untersuchung der Schmetterlingsvorkommen bedrohte Arten gefunden, die im Gutachten des Antragstellers nicht erwähnt werden.
Wenn ehrenamtliche Naturschützer innerhalb eines kurzen Beobachtungszeitraums alleine im Bereich Schmetterlinge bedrohte Tierarten finden, ist es sehr wahrscheinlich, dass es im Planungsgebiet für Klause V weitere bedrohte Tierarten gibt, von denen wir nichts wissen. Um entscheiden zu können, ob und wie Klause V vertretbar ist, ist somit ein umfangreiches Gutachten von Nöten.
Der jetzige Entwurf ist der Wunsch des Antragstellers, der lediglich seine Interessen widerspiegelt. Weder Belange der Umwelt/Natur noch der Anwohner wurden auch nur in Ansätzen berücksichtigt. Dies muss sich ändern und es ist Aufgabe des Antragstellers, einen Entwurf vorzulegen, der in allen Belangen akzeptabel ist.