Der Rat möge beschließen:
Die Defizite für 2021 und die Folgejahre sollen wie folgt gedeckt werden:
€ 550.000.- über eine Erhöhung der Gewerbesteuer auf 525 %
€ 550.000.- über eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 665 %
€ 550.000.- über eine Ausschüttung der BGW GmbH im Jahr 2021.
Begründung:
Eine Finanzierung der Defizite für 2021 und die Folgejahre nur über die Grundsteuer B und eine Neuverschuldung (die Ausschüttung der BGW GmbH soll ja über neue Schulden finanziert werden) in 2021 belastet die Bürger*innen und die zukünftigen Generationen einseitig.
Auch das Gewerbe in Lindlar hat eine Verantwortung für das Lindlarer Gemeinwesen und sollte auch seinen Beitrag leisten. Da die Gewerbesteuer eine Gewinnsteuer ist, ist diese nur von Unternehmen zu zahlen, die auch Gewinne machen. Die Grundsteuer B ist dagegen von allen Bürger*innen zu zahlen unabhängig von deren wirtschaftlicher Lage, wie z.B. Kurzarbeit.
Wir schlagen daher vor, die Defizite jeweils zu einem Drittel aus Erhöhungen der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B und einer Neuverschuldung in 2021 durch die Ausschüttung der BGW GmbH zu finanzieren.