Der Rat möge beschließen:
Die BGW GmbH wird beauftragt, die Straßenbaumaßnahmen nach KAG (Gartenstraße, Kutschweg, Rotdornweg, Weißdornweg, Homburger Weg und Alte Landstraße), durchzuführen und eine so zeitnahe Rechnungslegung zu gewährleisten, dass eine Abrechnung der Maßnahmen und rechtzeitige Förderantragsstellung (Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge) bei der NRW.BANK durch die Gemeinde gewährleistet ist.
Begründung:
Eine Verschiebung der Straßenbaumaßnahmen, um eine noch höher langfristige Verschuldung zu vermeiden, ist an sich sinnvoll und angesichts der immens hohen Schulden von Lindlar absolut geboten.
Dass diese Verschiebung allerdings Stand heute eine Verdoppelung der Anliegerbeiträge der betroffenen Bürger*innen zur Folge hätte, ist nicht akzeptabel. Es kann nicht sein, dass diese Bürger*innen die Zeche dafür zahlen sollen, dass Lindlar viele Jahre weit über seinen Verhältnissen gelebt und einen so hohen Schuldenberg aufgetürmt hat.
Eine Beauftragung der BGW GmbH gemäß dem Antrag ist eine Win-Win-Situation.
Sie bewahrt einerseits die Gemeinde davor, für diese Straßen langfristige Investitionskredite aufnehmen zu müssen und damit der Überschuldung immer näher zu kommen, denn die Kosten für die Straßen fallen erst im Jahr 2024 an und können dann ohne Neuverschuldung aus der Investitionspauschale finanziert werden.
Andererseits werden die Anlieger davor bewahrt, unnötig hohe Anliegerbeiträge zahlen zu müssen, da sie von dem bis 2024 befristeten Förderprogramm des Landes NRW profitieren.