Der Ausschuss möge beschließen:
Sämtliche Aktivitäten hinsichtlich der Erweiterung des IP Klause (u.a. Bebauungsplan Nr. 21D IP Klause und 76. Änderung des FNP IP Klause) werden ausgesetzt bis eine Vereinbarung mit der Gemeinde Engelskirchen über das interkommunale Gewerbegebiet unterzeichnet ist.
Der Geschäftsführung der BGW GmbH wird seitens des Anteilseigners dringend empfohlen, ebenfalls sämtliche Aktivitäten hinsichtlich der Erweiterung des IP Klause auszusetzen bis eine Vereinbarung mit der Gemeinde Engelskirchen über das interkommunale Gewerbegebiet unterzeichnet ist.
Begründung:
Die Erweiterung des IP Klause ist nur als interkommunales Gewerbegebiet zusammen mit der Gemeinde Engelskirchen seites der Bezirksregierung genehmigungsfähig und damit realisierbar.
Wie aus der Presse zu entnehmen und auch von Bürgermeister und Verwaltung bestätigt, ist die Gemeinde Engelskirchen, alle voran ihr Bürgermeister Dr. Karthaus, sehr irritiert und auch äußerst verstimmt darüber, dass die Verwaltung die Erweiterung bisher ohne Absprache mit Engelskirchen geplant hat.
Wenn man die Aussagen des Bürgermeisters Dr. Ludwig richtig deutet, hat sich seit den Presseartikeln die Sachlage nicht entscheidend geändert und von einem Durchbruch kann keine Rede sein.
In diese Situation die Planungen der Erweiterung weiterzuführen, ist aus mind. drei Gründen absolut fahrlässig:
- Sollte eine Vereinbarung mit Engelskirchen nicht zustande kommen und die Erweiterung des IP Klause nicht realisiert werden können, wäre die Planung obsolet und die entstandenen Kosten umsonst entstandenen. Somit sollten wir die Gemeindekasse vor weiterem, möglichem Schaden schätzen.
- Bürgermeister und Verwaltung von Engelskirchen sind aufgrund der bisher mangelhaften Einbeziehung in die Planungen sehr verstimmt. Nun weiter alleine Fakten zu schaffen, anstatt einen gemeinsamen Weg mit Engelskirchen zu gehen, wird den Partner brüskieren, für weiteren Ärger sorgen, und die Chancen einer Einigung senken.
- Sollten es zu keiner Einigung mit Engelskirchen kommen und man die Bezirksregierung bitten müssen, das IP Klause trotzdem zu genehmigen, wird es darauf ankommen, darlegen zu können, dass man „guten Willens“ war, sich fair zu einigen. Ein provokantes Weiterplanen wird Lindlar dann sicherlich vorgeworfen werden.
Weitere Begründungen ggf. mündlich in der Sitzung.