Die Verwaltung wird beauftragt eine Tempo 30-Zone gemäß §§ 39 und 45 StVO Zone für die Straßen Böhler Straße, Altenrather Weg, Ponyweg und Herbergsweg an den drei unten markierten Standorten mit Zeichen 274.1 anzuordnen.
Begründung:
Die betreffenden Straßen in diesem Wohngebiet besitzen jeweils nur eine Verkehrsfläche, die von allen Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist. Dazu zählen neben den Anrainern auch eine große Zahl Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig ist durch die zunehmende Anzahl von Gewerbebetrieben und den zunehmenden privaten Lieferverkehr eine zunehmende Gefahr für schwächere Verkehrsteilnehmer verbunden.
Die Voraussetzungen des § 45 (1c) StVO sind erfüllt.